Jameda-Bewertung löschen lassen: das Portal prüft, ob der Verfasser je Patient war
Eine schlechte Bewertung auf Jameda liest sich für eine Praxis wie ein Vorwurf, auf den sie öffentlich nicht antworten darf. Die Schweigepflicht gilt auch dann, wenn der Verfasser die Behandlung verzerrt oder erfunden hat. Der Weg führt deshalb nicht über die Antwort, sondern über Jamedas Prüfverfahren, das genau an dieser Stelle ansetzt.
- Eine Jameda-Bewertung lässt sich löschen lassen, wenn sie gegen die Richtlinien des Portals verstößt oder der Verfasser die Behandlung auf Nachfrage nicht belegen kann.
- Jameda leitet eine begründete Beanstandung an den Verfasser weiter; dieser muss nachweisen, dass er tatsächlich Patient war. Bleibt der Nachweis aus, entfernt Jameda die Bewertung in der Regel.
- Ein Anwalt ist dafür nicht nötig. Reputationspartner übernimmt die Beanstandung; Zahlung nur bei Erfolg, Konditionen nach der kostenlosen Ersteinschätzung.
Wie Jamedas Prüfverfahren funktioniert
Den Rahmen hat der Bundesgerichtshof gesetzt. Ein Bewertungsportal, das eine begründete Beanstandung erhält, muss ihr nachgehen: Es fordert den Verfasser zur Stellungnahme auf, verlangt Nachweise und entscheidet auf dieser Grundlage. Tut es das nicht, kann es selbst für den Beitrag haften. Jameda hat daraus ein festes Verfahren gemacht.
Die Praxis meldet die Bewertung über ihr Profil oder den Support. Jameda kontaktiert daraufhin den Verfasser. Der muss belegen, dass die Behandlung stattgefunden hat, etwa durch einen Beleg aus der Praxis. Bringt er den Nachweis nicht bei oder meldet er sich nicht, entfernt Jameda die Bewertung in der Regel. Bestätigt er den Kontakt glaubhaft, prüft Jameda den Inhalt weiter, und die Bewertung bleibt stehen, wenn sie ansonsten den Richtlinien entspricht. Der Verfasser bleibt in jedem Fall anonym; die Praxis erfährt keinen Namen.
Feste Bearbeitungsfristen veröffentlicht Jameda nicht. Weil der Verfasser Zeit für seine Antwort bekommt, sollten Praxen mit mehreren Wochen rechnen, nicht mit Tagen. Die Entscheidung trifft am Ende das Portal, nicht die Praxis und nicht wir.
Was Jameda entfernt und was Meinung bleibt
Jamedas Richtlinien sind öffentlich. Entfernt werden nach unserer Beobachtung vor allem Bewertungen von Personen, die nie in der Praxis behandelt wurden, Bewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Beiträge mit erkennbarem Interessenkonflikt, etwa von Wettbewerbern oder ehemaligen Mitarbeitern. Welche dieser Fälle bei einem konkreten Eintrag vorliegt und wie die Beanstandung dazu aussehen muss, ist der Teil, den wir übernehmen; die kostenlose Ersteinschätzung ist dafür der Einstieg.
Nicht beanstandbar ist die Meinung. „Der Arzt wirkte gehetzt", „ich habe mich nicht ernst genommen gefühlt", eine schlechte Note ohne Text: Das darf ein Patient sagen, auch wenn Sie es anders erlebt haben. Eine Note ohne Begründung ist für sich genommen kein Verstoß. Wir beurteilen keine Bewertung, bevor wir sie gesehen haben. Deshalb steht hier keine Prüfliste; die kostenlose Ersteinschätzung ersetzt sie.
Besonderheiten für Arzt- und Zahnarztpraxen
Die Schweigepflicht schneidet Praxen den Weg ab, den andere Unternehmen haben: die öffentliche Richtigstellung. Das Meldeverfahren umgeht dieses Problem, weil Jameda den Nachweis vom Verfasser verlangt, nicht von der Praxis. Sie müssen keine Patientendaten preisgeben, um eine Bewertung zu beanstanden.
Ein zweiter Punkt ist die Bewertungszahl. Praxen haben auf Jameda oft nur wenige Dutzend Bewertungen, und eine einzelne schlechte Note verschiebt den Schnitt sichtbar. Dazu kommt, dass die meisten Praxen parallel ein Google-Profil führen, auf dem dieselbe Person oft dieselbe Bewertung hinterlässt. Was dort gilt, beschreiben unsere Seiten für Arztpraxen und Zahnarztpraxen.
Und ein dritter Punkt, damit keine falsche Erwartung entsteht: Das Jameda-Profil als Ganzes loszuwerden ist ein anderes Thema und für die meisten Praxen kein realistisches Ziel. Es geht um einzelne Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen.
Geht das ohne Anwalt?
Ja. Das Prüfverfahren steht jeder Praxis offen, ohne Kanzlei. Ein Anwalt wird erst dann sinnvoll, wenn Jameda die Beanstandung abgelehnt hat und eine nachweisbar falsche Tatsachenbehauptung im Raum steht. Die Übersicht ordnet die drei Wege ein.
| Weg | Kosten | Dauer | Passt, wenn |
|---|---|---|---|
| Selbst bei Jameda melden | 0 € | Prüfzeit des Portals | Sie Zeit haben und das Verfahren selbst führen wollen |
| Reputationspartner | Zahlung nur bei Erfolg, Konditionen nach der kostenlosen Ersteinschätzung | Prüfzeit des Portals | Sie den Eintrag beanstandet haben wollen, ohne sich einzuarbeiten |
| Rechtsanwalt | Üblicherweise mehrere hundert bis einige tausend Euro, je nach Streitwert und Verlauf | Wochen bis Monate | Jameda abgelehnt hat und eine falsche Tatsachenbehauptung belegbar ist |
Wir sind kein Rechtsdienstleister und bieten keine Rechtsberatung. Reicht der Weg über das Portal nicht, arbeiten wir mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die den Fall übernehmen. Was uns von anderen Agenturen unterscheidet, steht im Agentur-Vergleich.
Lassen Sie die Bewertung prüfen, bevor Sie öffentlich darauf reagieren. Die Ersteinschätzung kostet nichts und verpflichtet zu nichts; bezahlt wird nur, wenn Jameda den Eintrag entfernt.
Kostenlos prüfen lassen →Was nach der Beanstandung passiert
Das Portal prüft Richtlinien, keine Gerechtigkeit. Jameda fragt nicht, ob eine Note verdient war, sondern ob der Beitrag gegen eine Regel verstößt und ob der Verfasser seinen Behandlungskontakt belegen kann. Eine Ablehnung bedeutet deshalb nicht, dass die Bewertung zulässig ist, sondern zunächst nur, dass die Beanstandung in dieser Form nicht überzeugt hat. Was eine Beanstandung braucht, damit sie diese Prüfung übersteht, ist unsere Arbeit; genau das klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung, bevor Sie sich festlegen.
Ein zweiter Punkt betrifft die Zeit nach der Entfernung, wenn niemand mehr hinsieht. Entfernte Bewertungen können zurückkehren, etwa wenn der Verfasser doch noch Belege nachreicht. Erfolg heißt bei uns deshalb, dass die Entfernung eine Woche Bestand hat; vorher stellen wir keine Rechnung. Ergibt die kostenlose Ersteinschätzung, dass eine Bewertung nicht beanstandbar ist, sagen wir das ebenso offen.
Häufige Fragen
Kann man eine Jameda-Bewertung löschen lassen?
Ja, wenn sie gegen die Richtlinien von Jameda verstößt oder der Verfasser die Behandlung auf Nachfrage nicht belegen kann. Meinungen über Freundlichkeit, Wartezeit oder Atmosphäre bleiben stehen. Die Entscheidung trifft Jameda nach seinem Prüfverfahren.
Wie läuft Jamedas Prüfung ab?
Die Praxis meldet die Bewertung über ihr Profil oder den Support, Jameda fordert den Verfasser zur Stellungnahme auf und verlangt einen Nachweis über die Behandlung. Der Verfasser bleibt anonym. Bringt er den Nachweis nicht bei, entfernt Jameda die Bewertung in der Regel; bestätigt er den Kontakt glaubhaft, prüft Jameda den Inhalt weiter.
Geht das ohne Anwalt?
Ja. Das Prüfverfahren steht jeder Praxis offen und braucht keine Kanzlei. Ein Anwalt wird erst dann sinnvoll, wenn Jameda die Beanstandung abgelehnt hat und eine nachweisbar falsche Tatsachenbehauptung im Raum steht.
Was kostet es, eine Jameda-Bewertung löschen zu lassen?
Selbst melden kostet nichts außer Zeit. Ein Anwalt kostet üblicherweise mehrere hundert bis einige tausend Euro. Bei Reputationspartner zahlen Sie nur bei Erfolg; die Konditionen nennen wir nach der kostenlosen Ersteinschätzung.
Schicken Sie uns den Link zur Bewertung
Wir sehen uns den Eintrag an und sagen Ihnen, ob eine Beanstandung bei Jameda Aussicht hat. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Werktags von 8 bis 18 Uhr antworten wir in unter einer Stunde; eine Rechnung gibt es nur bei Erfolg.
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