Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen AYAR VOID CENTURY LTD, Tepeleniou 13, TEPELENIO COURT, 2nd floor, 8010 Paphos, Zypern, info@reputationspartner.de (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen werden.

2. Vertragspartner und Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung oder Beauftragung durch den Anbieter zustande. Der Kunde erhält eine Bestätigung per E-Mail.

3. Leistungen des Anbieters
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in dem Bereich Löschung von Online-Bewertungen. Die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf der Website oder aus individuellen Vereinbarungen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig.

5. Leistungserbringung und Terminvereinbarung
Die Dienstleistungen werden nach individueller Terminvereinbarung erbracht. Der Anbieter bemüht sich um die Einhaltung der vereinbarten Termine, kann jedoch nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände verursacht werden.

6. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

8. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens (siehe oben).

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.